Checken Sie Ihre steuerliche „Vernetzung“ mit dem Finanzamt:
1. Sie haben nur Einkünfte aus 1 Dienstverhältnis bzw. Pension und keinen Freibetragsbescheid für das laufende Jahr |
Sie haben die freie Wahl, die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände zur Minderung Ihrer Lohnsteuer zu beantragen (Arbeitnehmer-veranlagung). |
2. Sie haben nur Einkünfte aus 2 oder mehr Dienstverhältnissen oder Pensionen oder einen Freibetragsbescheid für das laufende Jahr |
Sie sind zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet (Addition der Diensteinkünfte Check Freibetragsbescheid, ob Dienstgeber vorgelegt oder nicht. |
3. Sie haben nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler, Künstler), aus gewerblichen Tätigkeiten, aus Vermietungen, aus ausländische Pensionen, aus ausländischem Kapitalvermögen ohne Abzug der österreichischen Kapitalertragssteuer Funktionsgebühren und diese betragen (Einnahmen minus Ausgaben) mehr als € 11.000.- p.a |
Sie sind zur Abgabe einer Einkommensteuer – Jahreserklärung verpflichtet, sind die inländische Einnahmen bei Künstlern höher als € 33.000.- sonst höher als € 36.000.- ist die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung zu checken. |
4. Sie haben Einkünfte wie unter Punkt 3 von mehr als € 730,- p.a. und daneben noch Einkünfte wie unter Punkt 1 und 2 |
Verpflichtung wie unter Punkt 3 |
Berücksichtigung persönlicher Umstände (hat der Ehegatte, Lebensgefährte keine oder geringe Einkünfte dann auch für diesen):
finanziell: |
körperlich: |
familiär: |
Sonderausgaben (Personenversicherungen, Wohnraumschaffung, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Spenden) Arzt-, Kurkosten, Medikamente, Kinderbetreuung, Aus- und Fortbildung |
Behinderung, Diabetes, Diätverpflegung |
Kinder, Scheidung, AlleinverdienerIn, AlleinerzieherIn |
Checken Sie Ihre sozialversicherungsrechtliche „Vernetzung“
- Sie haben nur in- und ausländische Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler, Künstler), aus gewerblichen Tätigkeiten und diese betragen (Einnahmen minus Ausgaben ohne SVA-Beiträge) mehr als € 6.453,36 p.a.: Sie sind, wenn nicht schon auf Grund eines Gewerbescheines bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflicht-versichert.
- Sie haben Einkünfte wie unter Punkt a. von mehr als € 4.641,60 (2013) p.a. und daneben noch Einkünfte wie unter Punkt 1 und 2: Sie sind, wenn nicht schon auf Grund eines Gewerbescheines bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflicht-versichert. Wenn Sie sich in diesem Falle nicht von sich aus bei der SVA anmelden, kommt es seitens der SVA zur einer rückwirkenden Vorschreibung von Beiträgen mit empfindlichen Strafzuschlägen.