Als Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder können wir elektronisch Einsicht in die Steuerakten nehmen:
Mit ihrem Einverständnis können wir anhand Ihrer Sozialversicherungs- oder Steuer- und Finanzamtsnummer auch in Ihren Steuerakt Einsicht nehmen und Bescheide oder Korrespondenzen (zB. Ergänzungsersuchen) des Finanzamtes online ausdrucken. Für das laufende Jahr ergeben sich daraus Informationen, welche Kontrollmitteilungen (Lohnzettel) beim Finanzamt bereits eingelangt sind. Für die vergangenen Jahre (bis zu fünf Jahre zurück) können Anhaltspunkte dafür gewonnen werden,
- ob noch die Möglichkeit der Einbringung einer Arbeitnehmerveranlagung für Sie oder IhreN EhegattenIN bzw. PartnerIN besteht (für 2008 endet diese Frist mit 31.12.2013 und oder
- ob Ihre persönlichen Umstände (siehe Allgemeines) vollständig zu Ihren Gunsten berücksichtigt sind,
- ob Ihnen, wenn Sie auch Einkünfte aus Dienstverhältnissen haben, seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Nachtragsvorschreibung „ins Haus“ steht und
- ob durch nachträgliche Geltendmachung von Betriebsausgaben oder andere Gestaltungsmöglichkeiten die dafür geltende Grenze der Einkünfte unterschritten werden könnte und dadurch eine Nachtragsvorschreibung storniert oder vermieden wird