Finanzpolizei

Betriebsprüfung – Prüfung der Umsatz- und Ertragssteuern

Die Prüfung kann eine Turnusprüfung sein, d.h. der Betrieb kommt deshalb zur Prüfung, weil er nach dem Prüfungsplan oder durch edvmäßíge Zufallsauswahl einfach an der Reihe ist.

Großbetriebe müssen damit rechnen, daß sie „lückenlos“ geprüft werden, Mittel -und Kleinbetriebe werden unregelmäßig geprüft.

Die Prüfung kann aber auch von der Veranlagungsstelle „angeregt“ worden sein, weil die Informationen in den Steuererklärungen unklar aufbereitet wurden, mit dem Kontrollmaterial des Finanzamtes oder mit gesetzlichen Bestimmungen in offenbarem Widerspruch stehen. Durch wiederholte Fristversäumnisse insbesondere bei Selbstberechnungsabgaben, bei wiederholtem Überziehen der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen kann der „Zufallsgenerator“ des Finanzamtes zuungunsten des Abgabepflichtigen beeiflußt worden sein.

So kann schon z.B.durch die sorgfältige Ausfertigung der Steuererklärung (Abgabe mit allen Details um das „Hervorkommen neuer Tatsachen“ als Wiederaufnahmsgrund möglichst zu erschweren) das „Geprüftwerdenrisiko“ vermindert werden.GPLA – gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben.

GPLA – Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben

Seit einigen Jahren wird die Abwicklung der Lohnabgaben vom Finanzamt und der Gebietskrankenkasse gemeinsam und abwechselnd geprüft. Dabei erfolgt auch ein Check hinsichtlich allfälliger als Werkvertrag verdeckte Dienstverhältnisse. Insbesondere bei Vereinen erfolgt von uns eine Vorprüfung der Rechenschaftsberichte um gegen solche vom Prüfer unterstellter „Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“ gewappnet zu sein.

Auskunftspflicht – Hausdurchsuchung – Finanzpolizei

Natürlich hat die Finanzverwaltung das Recht, von Kontrahenten eines Abgabepflichtigen Auskünfte über den Abgabepflichtigen selbst einzuholen und sich durch Prüfer über diesen persönliche Informationen einzuholen. Bisher geschah dies eher schriftlich bzw. nach Voranmeldung. Hausdurchsuchungen bedurften einer richterlichen Zustimmung. Nun gibt es eine überfallsartig und nicht an richterliche Zustimmung gebundene Einsatztruppe, die eigentlich als Wachkörper ohne Uniform (verfassungsrechtlich bedenklich) mit Betretungs- und Festnahmerecht einzustufen ist. Wird ein Gefährdungspotential auf Grund eigener oder fremder Verwicklungen geortet, gibt es von uns einen „Notfallkoffer“ mit Verhaltungsempfehlungen und Kontaktadressen.