Termine

verlängerbare Termine

  • Einreichung der Jahressteuererklärungen (Umsatz-, Einkommen- Körperschaftssteuer etc.) – allerdings, wenn der „Geduldfaden des Finanzamtes reißt kommt es zu einer schätzungsweisen Feststellung, Zwangstrafen und Verspätungszuschlägen
  • Arbeitnehmerveranlagung nach Aufforderung durch das Finanzamt wegen mehr als ein Lohnzettel oder Check Freibetragsbescheid

nicht verlängerbare Termine

  • Herabsetzung der Vorauszahlungen laufendes Jahr – siehe Angebote/Zusammenarbeit
  • Umsatzsteuervoranmeldungen 45 Tage nach Monats/Quartalsende
  • Widerruf Regelbesteuerung – siehe Allgemeines/Fristen
  • Antrag auf Verlängerung
  • Antrag auf Verlängerung der steuerlichen Absetzbarkeit s. Vereine spezial
  • Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedsstaaten siehe Wichtige Termine
  • 6 Monate nach Bilanzstichtag bzw. Jahresende:
    Erstellung der Bilanz ( GmbH etc.
    Erstellung des Rechenschaftsberichtes (Vereine)
  • Einreichung Firmenbuch spätestens 9 Monate nach Ende des Bilanzstichtages