Termine
verlängerbare Termine
- Einreichung der Jahressteuererklärungen (Umsatz-, Einkommen- Körperschaftssteuer etc.) – allerdings, wenn der „Geduldfaden des Finanzamtes reißt kommt es zu einer schätzungsweisen Feststellung, Zwangstrafen und Verspätungszuschlägen
- Arbeitnehmerveranlagung nach Aufforderung durch das Finanzamt wegen mehr als ein Lohnzettel oder Check Freibetragsbescheid
nicht verlängerbare Termine
- Herabsetzung der Vorauszahlungen laufendes Jahr – siehe Angebote/Zusammenarbeit
- Umsatzsteuervoranmeldungen 45 Tage nach Monats/Quartalsende
- Widerruf Regelbesteuerung – siehe Allgemeines/Fristen
- Antrag auf Verlängerung
- Antrag auf Verlängerung der steuerlichen Absetzbarkeit s. Vereine spezial
- Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedsstaaten siehe Wichtige Termine
- 6 Monate nach Bilanzstichtag bzw. Jahresende:
Erstellung der Bilanz ( GmbH etc.
Erstellung des Rechenschaftsberichtes (Vereine)
- Einreichung Firmenbuch spätestens 9 Monate nach Ende des Bilanzstichtages