Wir haben uns seit 30 Jahren auf Vereinsagenden spezialisiert:
Als Berater in Vereinsfragen bieten wir Ihnen die Sanierung allfälliger sonstiger, im Vereinsgesetz oder in sonstigen Gesetzen vorgesehener Formalitäten an, wie z. B.
- Anpassung des Rechnungswesen an diesbezügliche Standards,
- Einstufung der Steuerpflicht für Leistungen des Vereines
- Check der Leistungsverhältnisse mit Mitarbeitern (Werk-, freie oder echte Dienstverträge, Mitgliederleistungen etc.) und Vorbereitung für Prüfungen seitens Finanzamt und Gebietskrankenkasse
- Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes,
- Durchführung der Rechnungsprüfung (sollten die Rechnungsprüfer des Vereines verhindert sein, können wir als Wirtschaftstreuhänder beide Rechnungsprüfer ersetzen)
- Haftungsbeurteilung der Funktionäre
Für die nächste Mitgliederversammlung und der damit auch erforderlichen Wahl der Rechnungsprüfer bieten wir uns an die Rechnungsprüfung auch eventuell zusammen mit einem Mitglied des Vereines (als zweiter Rechnungsprüfer) durchzuführen.
Im Sinne des § 21 Vereinsgesetz kann ein Wirtschaftstreuhänder die gewählten Rechnungsprüfer ersetzen und alleine Rechnungsprüfung durchführen.