- Der Verein stellt bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) den Antrag* auf Vergabe des österreichischen SpendengütesiegelDer Verein erteilt der R.B.G – Revisions- und BetriebsberatungsgesmbH (RBG GmbH) den Auftrag* und die RBG GmbH setzt die KWT von der Beauftragung in Kenntnis
- Die RBG GmbH prüft den Verein auf der Basis des Prüfungsauftrages und erteilt nach positivem Abschluss der Prüfung eine Bestätigung an die KWT. Mit dieser Bestätigung werden vorgelegt:
- aktuelle Statuten
- aktuelle Liste des Leitungsorgans bzw. Vorstandes
- Finanzbericht (spezielle Gliederung!!) **
- ZVR Nummer, Vereinsregisterauszug
- Nach positivem Abschluss der Prüfung durch die RBG GmbH und Bezahlung der Gebühr (Vereine bis € 100.000,-: € 81,- darüber € 216,- zuzüglich Werbekostenbeitrag von € 50,- Werte 2013) an die KWT verleiht die KWT eine Urkunde über die Berechtigung zur Führung des Spendengütesiegels und informiert über den Verlängerungsstichtag.Die KWT nimmt die NPO binnen einer Woche ab Ausstellungsdatum in die Liste der Spendengütesiegel führenden NPOs auf.
- Spätestens bis zum Verlängerungsstichtag müssen alle Schritte 1- 3 erneut erfolgen und die aktuellen Beilagen der KWT vorgelegt werden.
- Anlässlich der Verleihung der Berechtigung zur Führung des Österreichischen Spendengütesiegels wird der NPO eine Registriernummer zugeteilt. Diese Registriernummer ist gut lesbar in der Textbildmarke des Österreichischen Spendengütesiegels anzuführen. Die verliehene Textbildmarke des Österreichischen Spendengütesiegels ist nur in der Größe veränderbar. Wird in Schriftstücken auf die Führung des Österreichischen Spendengütesiegels verwiesen, muss die Registriernummer angeführt sein.
- Bei Erlöschen des Rechts zur Führung des Spendengütesiegels verfällt auchdie bisherige Registriernummer. Bei einem neuerlichen Antrag und einer darauf aufbauenden neuerlichen Verleihung ist eine neue Registriernummer zu vergeben.
- Über eine Infohotline und eine Website kann jeder Spender, jede Spenderin die Gültigkeit des Gütesiegels überprüfen. Der Spender muss lediglich die Registrier-nummer oder den Namen der Organisation wissen und erhält eine Auskunft, ob die Organisation zum Zeitpunkt des Anrufs zum Führen des Österreichischen Spenden-gütesiegels berechtigt ist.
* Muster unter Vorlagen im doc-Format
** Muster unter download im pdf-Format